BürgerInnen von den 18 Abgangsgemeinden im Bezirk Schärding
Schärding. Ansfelden. Anlässlich der Prüfung der Stadt Ansfelden wurde der sogenannte „20-Cent-Erlass“ des Landes OÖ bei Kanal- und Wassergebühren vom Rechnungshof unter die Lupe genommen und für rechtswidrig befunden. „ Der Erlass besagt, dass in Abgangsgemeinden für die Benützungsgebühren mindestens 20 Cent mehr eingehoben werden müssen, als die vorgeschriebenen Mindestgebühren ausmachen. Ansonsten können von der Gemeinde beim Land OÖ keine Bedarfszuweisungsmittel beansprucht werden“, so BR Werner Stadler, der die Forderung des GVV diese Ungleichbehandlung zu beenden, unterstützt. „ Gerade wir im ländlichen Raum werden durch diese Ungleichbehandlung noch mehr benachteiligt, weil Gemeinden mit weniger EinwohnerInnen, Betrieben und Einnahmen es ungleich schwer haben, ihr Gemeindebudget von selbst auszugleichen. Und das betraf im Bezirk Schärding im vorigen Jahr immerhin 18 von den 30 Gemeinden“, weiß Bundesrat Stadler. Da im Dezember in den Gemeinderatssitzungen die Gebühren für 2014 beschlossen werden, fordert Stadler den Erlass, so rasch wie möglich, aufzuheben. „ Es kann nicht sein, dass Gebührenzahler zusätzlich zur Kasse gebeten werden, weil sie das „Pech“ haben in einer Gemeinde zu wohnen, die einen negativen Gemeindehaushalt ausweist“, so Stadler abschließend.