Heizkostenzuschuss 2012-2013
Heizkostenzuschuss des Landes OÖ – Aktion 2013
Wer wird gefördert?
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/Wohnung lebenden Personen die Summe der Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
- Alleinstehende: 837,63 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.255,89 Euro
- Kinder: 158,31 Euro
- Einschleifregelung bis 50 Euro über der Einkommensgrenze
Was wird gefördert?
Heizkosten für die Heizperiode 2012/2013, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.
Wie wird gefördert?
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2012/2013,
- in Höhe von 140 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt,
- in Höhe von 70 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu maximal 50 Euro überschreitet.
Abwicklung/Antragsstellung
- Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.
- Die Antragstellung hat bis spätestens 13. April 2012 zu erfolgen, wobei für sämtliche Anträge (auch jene, die nach dem 1. Jänner 2012 gestellt werden) die Einkommensverhältnisse des Jahres 2011 auf die festgelegten Einkommensgrenzen anzuwenden sind.
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