Heizkostenzuschuss 2013-2014
Heizkostenzuschuss des Landes OÖ – Aktion 2014
Wer wird gefördert?
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/Wohnung lebenden Personen die Summe der Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
Alleinstehende: 857,73 Euro
Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.286,03 Euro
Kinder: 161,41Euro
Einschleifregelung bis 50 Euro über der Einkommensgrenze
Was wird gefördert?
Heizkosten für die Heizperiode 2013/2014, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.
Wie wird gefördert?
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2013/2014, in Höhe von 140 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt, in Höhe von 70 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu maximal 50 Euro überschreitet.
Abwicklung/Antragsstellung
Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf. Die Antragstellung hat bis spätestens 15. April 2014 zu erfolgen, wobei für sämtliche Anträge (auch jene, die nach dem 1. Jänner 2014 gestellt werden) die Einkommensverhältnisse des Jahres 2013 auf die festgelegten Einkommensgrenzen anzuwenden sind.