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Jugendtaxi 2014 wieder verlängert

Jugendtaxi

„Auch die Riedauer Jugendlichen können wieder die Vorteile dieses sicheren und flexiblen Heimbringerdienstes genießen.

Die Gemeinden gewähren einen Zuschuss bis 50 Euro.Wer ein Jugendtaxi in Anspruch nimmt, bekommt vom Taxler einen Gutschein. Diesen löst der Jugendliche bei der Gemeinde ein.

Diese Taxler machen mit:

Andorf:
Simmerstatter 07766/2847
Stegner 07766/2932

Enzenkirchen:
Mayr 0664/336 60 08

Esternberg:
Wallner 0664/141 16 77

Kopfing:
Fischer 0664/400 67 74
Hamedinger 0676/787 55 27

Münzkirchen:
Lautner 0664/415 31 17

Rainbach:
Hager 07716/8152

Schärding:
Kapshammer 07712/5050

St. Roman:
Kislinger 0676/478 73 81

Waldkirchen:
Eilmannsberger 07718/7372

Hier die Rahmenbedingungen:
* Die betroffene Altersgruppe sind Jugendliche vom 16. bis 20. Lebensjahr.
* Die Gutscheine werden nur an Bewohnerinnen und Bewohner
(Hauptwohnsitz) der teilnehmenden Gemeinden ausgegeben.
* Die Höhe der Vergütung beträgt 50 Euro pro Kalenderjahr
* Der Zeitraum für geförderte Fahrten ist
– die Nacht von Freitag auf Samstag bzw. Samstag auf Sonntag von
18.00 bis maximal 03.00Uhr
– die Nächte vor einem gesetzlichen Feiertag von 18.00 bis maximal
03.00 Uhr
– Sonntage von 18:00 bis maximal 00.00 Uhr.
* Die Wirtschaftskammer handelte mit den Gemeinden Verträge
für die Taxler aus. Die Fahrgäste bezahlen den vollen Fahrpreis,
bekommen Gutscheine in derselben Höhe ausgehändigt und
geben diese dann am Wohnsitzgemeindeamt ab. Das jeweilig
Wohnsitzgemeindeamt überprüft die Anspruchsvoraussetzungen
und zahlt die Förderung an den Fahrgast aus.

Genauere Informationen sowie die teilnehmenden Taxiuntenehmen werden den Jugendlichen zugesannt.

Das Jugendtaxi soll auf keinen Fall eine Animation oder gar Aufforderung zum Alkoholkonsum sein. Es ist nicht das Ziel, den Jugendlichen durch die Förderung von Jugendtaxis mehr Geld für Alkoholkonsum zukommen zu lassen. Mit dem Jugendtaxi wird eine Möglichkeit geboten, dass Jugendliche sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Letztlich liegt jedoch die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten bzw. beim volljährigen Jugendlichen.

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